Die gesetzliche Räumpflicht für Gehwege und das Grundstück liegt normalerweise beim Vermieter, doch diese kann auch auf den Mieter übertragen werden. Eine entsprechende Klausel zur Übertragung im Mietvertrag nimmt dem Vermieter die Verantwortlichkeit. Allerdings ist es auch in diesem Fall noch immer die Pflicht des Eigentümers, für eine regelmäßige und ordnungsgemäße Kontrolle der Reinigung zu…